Klassen- und Schulregeln

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In unserer Klasse gelten 3 Hauptregeln

  1. Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht ungestört zu lernen.
  2. Jeder Lehrer und jede Lehrerin hat das Recht ungestört zu unterrichten.
  3. Jeder muss die Rechte der anderen respektieren.

Daraus folgen Regeln, die unsere 3 Hauptregeln erklären:

  1. Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
  2. Ich nehme meine Cap oder Mütze ab und ziehe meine Jacke aus.
  3. Ich halte meine Unterrichtsmaterialien bereit.
  4. Ich packe die Dinge (auch Handy, Kopfhörer usw.), die nicht zum Unterricht gehören, in meine Tasche.
  5. Ich passe im Unterricht auf und höre zu, wenn andere sprechen.
  6. Ich melde mich, wenn ich etwas sagen möchte, und warte, bis ich aufgerufen werde.
  7. Ich bleibe während des Unterrichts auf meinem Platz sitzen.
  8. Ich spreche höflich und beleidige niemanden.
  9. Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um und lache niemanden aus.
  10. Ich befolge die Anweisungen des Lehrers oder der Lehrerin.
  11. Ich esse nicht im Unterricht und kaue kein Kaugummi. Wenn ich während des Unterrichts Durst bekomme, trinke ich Wasser.
  12. Ich achte das Eigentum anderer.
  13. Ich verbringe die Wechselpausen in der Klasse, wenn wir den Klassenraum nicht wechseln.
  14. Ich führe Ordnungsdienste und Klassendienste gewissenhaft aus.
  15. Im Unterricht spreche ich deutsch.

Schulordnung

Die Schulordnung stellt für alle Menschen, die sich in unserer Schule aufhalten und sie besuchen, einen festen Rahmen für den gemeinsamen Alltag dar. Sie ist das Fundament, um ein friedliches Miteinander entstehen zu lassen in dem jeder Mensch so akzeptiert wird, wie er ist. Gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme sind die Stützpfeiler dieser Schulordnung. Diese werden gestärkt durch die Rechte der Beteiligten und die Leitziele des Erziehungskonzepts der Hauptschule Heidenoldendorf.

Dies sind die Leitgedanken, die unser Miteinander gelingen lassen:

Wir sind eine Gemeinschaft.

Jeder Mensch hat das Recht auf ungestörtes Arbeiten und Lernen.

Wir fühlen uns verantwortlich für die Schulumgebung

Was wir als Schulgemeinschaft darunter verstehen und woran wir uns grundsätzlich halten wollen, ergibt sich aus den Unterpunkten zu den Leitgedanken, die wir im Folgenden ausführlicher erklären:

Wir sind eine Gemeinschaft:

Der freundliche und aufgeschlossene Umgang miteinander sichert Freundschaften und schult für das „Leben außerhalb der Schule“.

  • Das Mitbringen und der Konsum von Rauschmitteln, wie z.B. Alkohol oder Drogen, ist strengstens verboten und besonders schwer geahndet.
  • Der respektvolle Umgang miteinander wird vorausgesetzt:
    Es ist nicht erlaubt, an dieser Schule verbale oder physische Gewalt auszuüben.
    An dieser Schule wird niemand geschlagen, beleidigt oder gemobbt.
  • Fremdes Eigentum – sowohl jenes der Schule als auch jenes anderer Personen – wird pfleglich behandelt und geachtet. Fremdes Eigentum wird weder verschmutzt, beschädigt noch entwendet.
  • Alle am Schulleben Beteiligten sind dazu aufgefordert, Rücksicht aufeinander zu nehmen. An unserer Schule soll sich jede Person wohlfühlen können.
  • Handys müssen während des gesamten Schultages auf dem Schulgelände ausgeschaltet werden und dürfen nicht sichtbar sein. Dies gilt ebenso für MP3-Player und andere digitale Medien, wie z.B. Smartwatches. Das Tragen der zugehörigen Kopfhörer ist ebenfalls nicht gestattet.
  • Auf dem gesamten Schulgelände ist angemessene Kleidung zu tragen. Jegliche Outdoorbekleidung, wie z.B. Jacken, Caps, Mützen etc., ist vor dem Unterricht abzulegen.

Jeder Mensch hat das Recht auf ungestörtes Arbeiten und Lernen.

Vor dem Unterricht:

  • Rad- und Kraftfahrer fahren auf unserem Schulgelände langsam und rücksichtsvoll.
  • Jeder am Schulleben Beteiligte erscheint pünktlich.
  • Im Falle einer Erkrankung werden Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn durch ihre Erziehungsberechtigten telefonisch oder per E-Mail krank gemeldet und bringen am Tag ihres Wiedererscheinens eine schriftliche Entschuldigung mit in die Schule.
  • Die Schulgebäude werden erst zusammen mit der jeweiligen Lehrkraft betreten. Schülerinnen und Schüler warten vor den Eingängen der jeweiligen Gebäude nach Klassen gruppiert. Einzige Ausnahme bildet der Trakt B/C, dieser darf mit dem Vorgong betreten werden.
  • Der Schülertreff darf vor dem Unterricht bereits aufgesucht werden.
  • Ist 5 Minuten nach Beginn der jeweiligen Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft erschienen, sagt der Klassensprecher/die Klassensprecherin im Büro Bescheid.

Während des Unterrichts:

  • Im Unterricht wird weder gegessen, noch wird Kaugummi gekaut.
  • Die Arbeitsmittel liegen zu Beginn des Unterrichts am Platz.
  • Die Hausaufgaben werden ordentlich und gewissenhaft bearbeitet.
  • Während des Unterrichts werden keine Schüler/innen vor die Tür gestellt. Nicht zuletzt aus Gründen der Aufsichtspflicht ist dies nicht gestattet.
  • Um einen ordnungsgemäßen Unterricht gestalten zu können, kann die Lehrkraft jedoch entscheiden, dass ein Schüler/eine Schülerin zeitweise im Differenzierungsraum beschult wird, wenn eine Aufsicht zu jeder Zeit gewährleistet werden kann. Allein arbeitende Schülerinnen und Schüler werden während dieser Zeiten grundsätzlich mit Arbeitsmaterial und Aufgaben durch die Lehrkraft versorgt.
  • Der Unterricht wird durch die Lehrkraft beendet.
  • In den Wechselpausen verlassen die Schülerinnen und Schüler nur dann den Klassenraum, wenn sie in der sich anschließenden Unterrichtsstunde in einem anderen Raum unterrichtet werden. Findet der Unterricht in der Folgestunde im selben Raum statt, verlassen die Schülerinnen und Schüler diesen nicht. Die Mensa ist in den Wechselpausen nicht geöffnet.
  • Toilettengänge finden in den großen Pausen und nur in absoluten Ausnahmefällen, z.B. bei Erkrankungen, im Verlauf einer Unterrichtsstunde statt.

Wir fühlen uns verantwortlich für die Schulumgebung

In den Pausen:

  • Wir verlassen die Schulgebäude zu den Pausen zügig und durch die offiziellen Ausgänge.
  • Zum Pausengelände zählen wir den kleinen Schulhof vor dem A-Gebäude, den großen Schulhof vor dem E-Gebäude sowie den Sportplatz mit dem vorgelagerten Weg. Dieser endet vor der Brück und vor den Glascontainern.
  • Das Schulgelände wird während des gesamten Schultages nicht verlassen. Ausnahmen gelten für die 9.- und 10.-Klässler und sind in dem entsprechenden Pausenkonzept näher beschrieben.
  • Die Mensa und der Sportplatz werden unter Beachtung der jeweiligen Regeln entsprechend genutzt.
  • Abfälle und Müll werfen wir in die dafür vorgesehenen Behälter. Der wechselnde Hofdienst sorgt für zusätzliche Sauberkeit sowie für die Kontrolle des sorgsamen Umgangs.
  • Ballspiele finden nur auf den dafür vorgesehenen Flächen statt. Wir spielen weder in den Gebäuden noch auf den Schulhöfen mit Bällen jeglicher Art. Auf dem Sportplatz halten wir die städtische Nutzungsordnung unbedingt ein.

Alle am Schulleben Beteiligten verpflichten sich zur Einhaltung unserer Schulordnung und achten somit das Fundament für ein friedliches Miteinander, in dem jeder Mensch so akzeptiert wird, wie er ist.